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Einfaches Testament (mit Enterbung und Pflichtteilsentzug)
as gesetzliche Erbrecht nimmt keine Rücksicht auf persönliche Bindungen, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Blutsverwandtschaft. Mit einem Testament können Sie verhindern, dass Ihr Nachlass an eine Person geht, mit der Sie lange schon gebrochen haben und der Sie kein Vertrauen mehr entgegenbringen. Den Pflichtteil kann man allerdings nicht so einfach entziehen. Hier fordert der Gesetzgeber, dass schwerwiegende Gründe vorliegen. Nutzen Sie unsere Vorlage, um eine schlüssige Begründung für den Entzug des Pflichtteils vorzubringen.